Trauerfall & Vorsorge
Was tun im Trauerfall?
Zuerst muss ein Arzt gerufen werden. Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, die richtige Maßnahme, um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:
- Wer meldet (Sagen Sie Ihren Namen)
- Was ist passiert (Schildern Sie kurz den Vorfall)
- Wo ist es passiert (Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)
- Wie viele Verletzte (Wie vielen Personen soll geholfen werden)
- Welche Verletzung (Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)
-
Mehr erfahren
In sonstigen Fällen informieren Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen. Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 02338 - 1374 zur Verfügung. In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung muss bis zu 10 Tage nach dem Tod erfolgen.
Ein Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens wird ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen des Bestattungsinstituts.
Was tun im Trauerfall?
Zuerst muss ein Arzt gerufen werden. Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, die richtige Maßnahme, um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:
- Wer meldet (Sagen Sie Ihren Namen)
- Was ist passiert (Schildern Sie kurz den Vorfall)
- Wo ist es passiert (Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)
- Wie viele Verletzte (Wie vielen Personen soll geholfen werden)
- Welche Verletzung (Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)
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In sonstigen Fällen informieren Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen. Wir stehen Ihnen unter der Telefonnummer 02338 - 1374 zur Verfügung. In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt. Eine Erdbestattung muss bis zu 10 Tage nach dem Tod erfolgen.
Ein Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens wird ein Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen des Bestattungsinstituts.
Trauerfloristik
Wir vermitteln Ihnen gerne einen Partner unseres Hauses, wenn es um stilvolle Trauerfloristik geht. Sprechen Sie uns an!
Wir unterstützen Sie dabei, einen würdevollen und passenden Abschied zu gestalten. Wir beraten Sie einfühlsam und kümmern uns um alles Weitere.
Bestattungsvorsorge
Wie können Sie vorsorgen?
Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen. Vorsorge heißt:
- Selbst bestimmen
- Notwendiges Regeln
- Verantwortung in eigener Sache übernehmen
- Angehörige entlasten
-
Mehr erfahren
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt. Es kann geregelt werden:
- nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richtet
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
- wie die Grabpflege geregelt werden soll
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- wie die Finanzierung geregelt werden kann
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss. Wir beraten Sie gern.
Bestattungsvorsorge
Wie können Sie vorsorgen? Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen. Vorsorge heißt:
- Selbst bestimmen
- Notwendiges Regeln
- Verantwortung in eigener Sache übernehmen
- Angehörige entlasten
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Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt. Es kann geregelt werden:
- nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richtet
- welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll
- wie die Grabpflege geregelt werden soll
- wie die Trauerfeier gestaltet werden soll
- wie die Finanzierung geregelt werden kann
Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss. Wir beraten Sie gern.